Sozialstunden ableisten

Wir bieten jungen Menschen die Möglichkeit, ihre vom Jugendgericht verhängten Arbeitsauflagen (sog. Sozialstunden), die sie wegen kleinerer Ladendiebstähle, Schwarzfahrens oder ähnlichem bekommen haben, im Rahmen einen eigenen Konzepts abzuleisten. Ausnahmen sind schwerere Vergehen wie beispielsweise Drogen- oder Sexualdelikte, was wir genau prüfen. Die Sozialstunden können nicht in pädagogischen Angeboten abgeleitet werden.



Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Als Sanktion gehört die Erbringung von Arbeitsauflagen zu den wichtigsten pädagogischen Maßnahmen. Straffällig gewordene Jugendliche können so die von ihnen begangene Tat zumindest symbolisch wieder gut machen und Verantwortung dafür übernehmen. Wir versuchen eine Beziehung zu ihnen aufzubauen und sehen in ihnen vordergründig den jungen Menschen und nicht die Tat.

 

Wir machen ihnen Angebote ihre positiven Fähigkeiten und Fertigkeiten zu entdecken und sich darauf zu konzentrieren, ihr Selbstwertgefühl zu stärken und durch Gespräche ihre Tat aufzuarbeiten.

 

Wenn du eine Arbeitsauflage vom Gericht bekommen hast, ruf uns an und vereinbare einen Termin. Unser Anliegen ist es, dich dabei zu unterstützen, die gerichtliche Auflage erfüllen zu können.